Planung der neuen Feuerwache Süd

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Die Planung des neuen Feuerwehrhauses am Braunen Hirsch geht in die nächste Runde. Die Verwaltung möchte den entsprechenden Bebauungsplan aufstellen. In diesem Prozess soll es auch zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kommen. Es handelt sich zunächst um eine Beschlussvorlage, die noch durch den Bau- und Planungsausschluss am 16.10.2024 und später durch die Stadtverordnetenversammlung muss. An dieser Stelle geben wir den Sachverhalt wieder, wie er durch die Verwaltung aktuell erläutert wird:

(Quelle: Beschlussvorlage Bau- und Planungsausschuss vom 16.10.2024 (2024_065_Vorlage.pdf)
Aus dem Sachverhalt:
Auf dem städtischen Grundstück, Flurstück 226, Flur 5, Gemarkung Ahrensfelde, welches sich südöstlich der Kreuzung Hagener Allee / Brauner Hirsch befindet, soll ein Feuerwehrgerätehaus errichtet werden. Geplant ist die Zusammenlegung der jetzigen Feuerwehrstandorte Ahrensfelde und Am Hagen auf diesem Grundstück. Dies hat die Stadtverordnetenversammlung am 27.11.2023 (Vorlage 2023/119) auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans für die Stadt Ahrensburg vom 01.11.2023 beschlossen. Im Feuerwehrbedarfsplan wurde eine Zusammenlegung des Standorts „Am Hagen“ mit der Ortswehr Ahrensfelde vorgeschlagen, um die Mitglieder der Feuerwehr effizienter einsetzen zu können. Unter Berücksichtigung der Hilfsfrist wurde im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ein neuer gemeinsamer Standort südlich der Straße Brauner Hirsch an der Hagener Allee gewählt. Zusätzlich entsprechen die beiden bestehenden Standorte nicht mehr den aktuellen Anforderungen bzw. der DIN 14092-1 Teil 1 2001-10.

Nach § 2 Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein (BrSchG) haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten. Die Freiwillige Feuerwehr Ahrensburg stellt in der Stadt Ahrensburg den Brandschutz und die technische Hilfeleistung sicher. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Ahrensburg umfassen neben dem vorbeugenden Brandschutz und der Jugendarbeit in der Jugendfeuerwehr die Hilfe bei verunfallten Fahrzeugen, verschiedensten Bränden vom Papiercontainerbrand über den Wohnungsbrand bis hin zum Großbrand, vollgelaufene Keller, Wasserrohrbrüche, das Abstreuen von Ölspuren u.v.m.


Das Nutzungskonzept und Raumprogramm für den neuen Feuerwehrstandort der „Feuerwache Süd“ wird zurzeit erarbeitet und der Politik demnächst zum Beschluss vorgelegt. Der Standort sollte sinnvollerweise sowohl dem Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr dienen, als auch der Ausbildung, Anwerbung und Bindung der Einsatzkräfte. Andere Bauvorhaben und Nutzungen sollten zugelassen werden können, sofern dies einer sinnvollen Ausnutzung vorhandener Bausubstanz dient und mit dem Hauptzweck der Anlage vereinbar ist. Denkbar wäre z. B. die Mitnutzung des Ausbildungsraumes für anderweitige Seminare oder als Begegnungsstätte.


Das Grundstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Feuerwehrgerätehäuser sind keine Vorhaben, die im planungsrechtlichen Außenbereich allgemein zugelassen werden dürfen. Daher soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist die Fläche bereits als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr dargestellt. Der neue Flächennutzungsplan wird voraussichtlich rechtzeitig wirksam, sodass keine separate Änderung des aktuell noch wirksamen Flächennutzungsplanes erforderlich werden wird.


Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist das Flurstück 226, Flur 5, Gemarkung Ahrensfelde aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen worden. Da das Flurstück jedoch von einem Landschaftsschutzgebiet umgeben ist, wird einer sensiblen Einbindung eine große Bedeutung zukommen. Der gesetzlich geforderte Schutz der das Grundstück umgebenden Knicks wird zu beachten sein. Auch ist der Lage in der Nähe von Naturschutz- und FFH-Gebieten, Wohnnutzungen, Naherholungsgebieten, landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie der Gebäude und Anlagen des Sportvereins SSC Hagen besondere Beachtung zu schenken. Es werden hierzu beispielsweise ein Schallgutachten und eine FFH-Vorprüfung zu erstellen sein. Die Leistungsfähigkeit der äußeren Erschließung ist ebenfalls in den Blick zu nehmen. Da sich das Grundstück in einem Archäologischen Interessengebiet befindet, werden diesbezügliche Untersuchungen erforderlich. Soweit durch das Vorhaben, das der Bebauungsplan vorbereitet, Eingriffe in Natur und Landschaft nicht vermieden werden können, sind landschaftspflegerische Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu ergreifen.


Das Flurstück 226, Flur 5, Gemarkung Ahrensfelde hat eine Größe von ca. 10.000 m². Zusammen mit Teilen der umliegenden Straßenverkehrsflächen ergibt sich ein Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Flächengröße von ca. 12.200 m².

Der Bebauungsplan ist im Normalverfahren mit einer Umweltprüfung aufzustellen.

>> GELTUNGSBEREICH FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 112 – „FEUERWACHE SÜD“