Auf dieser Seite werden wir immer mal wieder Themen ergänzen und versuchen, Euch auf dem Laufenden zu halten hinsichtlich des Großprojektes S4 / Gütertrasse, das für Ahrensburg, aber auch für uns im Hagen erhebliche Auswirkungen haben wird.
(Hinweis: Neue Inhalte werden oben eingestellt)
Im aktuellen Diskussionsvordergrund für uns im Hagen stehen weiterhin die Verkehrsbelastungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Siedlung Am Hagen und Ahrensfelde zukommen werden, und der wahnsinnige Eingriff in den Naturschutz des Tunneltals.
Darüber hinaus ist es aber auch für die Stadt Ahrensburg ein extrem herausforderndes Infrastrukturprojekt. Wahrscheinlich wird sich ein paar Jahre alles um diese eine Großbaustelle mit den dazugehörigen Verkehrsproblemen (Privatverkehr/Baufahrzeuge) drehen. Vermutlich werden andere Projekte und wahrscheinlich auch notwendige Straßensanierungen weit hinten angestellt.
21.10.2025 – Die Stadt Ahrensburg hat einen Sachstandsbericht zur S4 (Stand zum Juli 2025) veröffentlicht:
Dieser öffentliche Sachstandsbericht wird im Bau- und Planungsausschuss, im Umweltausschuss und letztendlich in der Stadtverordnetenversammlung am 24.11.2025 als Beschlussvorschlag vorgelegt und beraten. Er dient der Rechenschaftslegung gegenüber der Öffentlichkeit.
Zwecks besseren Verständnisses hat die Stadt in der Beschlussvorlage eine Einleitung verfasst. Es macht Sinn diese vor dem Sachstandsbericht zu lesen (s.u.), um den Gesamtzusammenhang zu verstehen und auch Informationen zu dem z.T. geänderten zeitlichen Ablauf zu bekommen.
Der komplette Bericht kann hier heruntergeladen werden: >> Sachstandsbericht zur S4 Juli 2025
Einleitung zur Vorlage des Sachstandsbericht (Quelle: STV-Beschlussvorlage 2025/063):
Das Projekt wurde und wird aufgrund seiner Vielschichtigkeit und langfristig wegweisenden und städtebaulichen Bedeutung für die Stadt Ahrensburg durch eine Arbeitsgemeinschaft S4, bestehend aus den Politikern des Bau- und Planungsausschuss der Stadt Ahrensburg (BPA), der Verwaltungsleitung, den Fachämtern und ehrenamtlich tätigen Spezialisten begleitet und bearbeitet, um aus Sicht der Stadt Ahrensburg notwendige Veränderungen einzufordern.
Im November 2023 hat die Stadt Ahrensburg zu der öffentlich gemachten ersten Auslegung der Planfeststellungsunterlage zur S4 im Planfeststellungsabschnitt 3 fristgerecht zum 08. November ihre Einsprüche eingewendet und vielfältige Aktivitäten veranlasst, um unsere Einwendungen zu begründen und zu befördern.
Seitdem bilden diese Einwendungen die verbindlichen Arbeitsaufträge oder auch Ziele für die Bearbeitung des S4-Projektes seitens der Verwaltung und der Politik sowie einiger Experten (gemeinsame Arbeitsgruppe S4; tagt in der Regel monatlich).
Der hiermit vorliegende Sachstandsbericht dient der Rechenschaftslegung gegenüber der Öffentlichkeit. Er informiert über die bislang ergriffenen Maßnahmen, die erzielten Ergebnisse sowie über bestehende oder in Bearbeitung befindliche Herausforderungen und Handlungsbedarfe, einschließlich der hierfür zugrundeliegenden Gründe und Vorgehensweisen.
Aktuelle Zeitschiene im Planungsfeststellungsverfahren:
Ursprünglich war von der Deutschen Bahn (DB) angedacht, im 1. Halbjahr 2025 eine öffentliche Erörterung zu den Einwendungen der Träger öffentlicher Belange (TöB) und den Erwiderungen der Bahn durchzuführen. Durch die diversen Änderungen und Ergänzungen nach der öffentlichen Auslegung von 2023 wird davon ausgegangen, dass es, zumindest für weite Bereiche des PFA 3 südlich der U-Bahn, eine erneute Auslegung geben wird. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit rechnen wir damit nicht mehr in 2025.
Auf die geänderte Planung können nach der dann 2. Auslegung im Planfeststellungsverfahren binnen 6 Wochen Eingaben gemacht werden, die dann schriftlich erwidert und danach in einem abschließenden Erörterungstermin zu behandeln sein werden. Abgelehnte Einwendungen die nicht akzeptiert werden, können zum Klageweg nachhaltig Betroffener durch diese führen.
Im Anschluss an die Erörterungen mit den betroffenen Einwendenden wird die Planung ggf. punktuell angepasst (Deckblattverfahren) und es kommt zur Feststellung des Plans, dem Planfeststellungsbeschluss, der entspricht einer gesamthaften Baugenehmigung zu allen Planungsinhalten. Ein ungefährer Termin hierfür wird aktuell nicht vor Ende 2026 erwartet. Theoretisch ist es aber auch möglich, dass es zu einer dritten Runde kommt, wenn Änderungen sehr wesentlich sind und erneut berechtigte Einsprüche ausgelöst würden.
Das S4-Projekt steht in Abhängigkeit zu anderen Infrastrukturprojekten, bei denen es zuletzt Anpassungen bei Terminen/Meilensteinen gegeben hat. Die Fertigstellung der Fehmarnbelt- und Fehmarnsundquerung (zwei Tunnel) werden zu 2032 und der Hinterlandanbindung auf der Insel und in Ostholstein zu 2032 erwartet.
Die Korridorsanierung der Fernbahngleise Lübeck – Hamburg (DB-Str. 1120), die mit einer vollständigen Streckensperrung verbunden ist, erfolgt nun voraussichtlich in 2028.
Die Auswirkungen dieses veränderten Zeitplans auf das S4-Projekt werden derzeit seitens des Projektteams der DB InfraGO untersucht.
Aktueller Stand zu wesentlichen Einwendungen seitens der Stadt:
Der nachfolgende Sachstandsbericht soll den Sachstand und die Bereiche aufzeigen, in denen es realistische Möglichkeiten gibt durch Verhandlungen im laufenden Verfahren oder ggf. Klagen nach dem Planfeststellungsbeschluss für die Stadt sinnvolle Verbesserungen zu erreichen.
05.06.2024 – Bericht im Bau- und Planungsausschuss (BPA) über die Aktivitäten und Verfahrensstände nach Abgabe der städtischen Einwendungen im PFA3:
Nach Auskunft kann im Moment keine Aussage getroffen werden, wann es im PFA 3 zu einem Erörterungstermin kommt. Gegenwärtig werden seitens der DB die Einwendungen im Planfeststellungsverfahren bearbeitet. Die Stadt erwartet ungefähr folgende Zeitleiste:
- in 2025 Fertigung der Ausführungsplanung
- in 2026 Herstellung der Baustelleneinrichtung (hinsichtlich Straßen und Flächen)
- in 2027 Baubeginn
Am o. g. Termin wurde durch Herrn Hasse von der Verwaltung über die Aktivitäten der S4-Arbeitsgemeinschaft berichtet. Alle Punkte hier im Detail aufzuführen ist nicht möglich, da es ein langer, komprimierter Vortrag mit viel textlichem Inhalt war. Um es einzuordnen: Die Stadt hat zur Kenntnis genommen, dass die S4/Gütertrasse kommen wird (im Zweifel durch europäische Politik) und versteht sich nun als Partner der DB, um das Projekt in Ahrensburg möglichst ohne Konflikte zu realisieren. Man möchte es fachlich bereichern und sich nicht von dem Verkehrsprojekt überrollen lassen.
(Möglicherweise ist aber genau das schon geschehen)
Zusammenfassend arbeitet die Stadt an diesen Themenpunkten, bei denen offensichtlich einige „Nüsse“ zu knacken sind:
- Rendezvousbahnhof am Stadteingang West (U-Bahn/S4)
- Brücke Brauner Hirsch / Radwegtrasse (Breite – Pflicht DB / Breite – Vergrößerung auf Stadtkosten)
- Bahnübergang Grävingshorst (ehemaliges Eisenbahnwärter-Häuschen)
- Transparente kleinere Schallschutzschutzwände (werden wohl kommen)
- Gleistrasse Tunneltal: Grundbruchgefahr / Abrücken / Gleistragplatten / Durchlässe
- Eisenbahnüberquerung Auetal
- Fußgängerunterführung Am Weinberg
- Industriegleisanlage im Gewerbegebiet Nord
- Fluchtweg- und Rettungswegkonzeption
Zur Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2024 wurden die Antworten der DB auf die Einwendungen der Stadtverordneten/Fraktionen im PFA2 veröffentlicht:
>> Download Einwendungen PFA2 / Antworten DB
Zum Hintergrund: Zur Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2024 wurde das im Sommer 2023 von der Ahrensburger Politik erstellte Dokument mit den Einwendungen zum PFA2 mit den nun vorliegenden Antworten der DB veröffentlicht. Die damaligen Einwendungen wurden von allen Parteien der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam getragen und eingereicht. Insgesamt wurden fast 50 Themen als Einwendungen formuliert. Egal ob man gegen den S4/Gütertrassen-Bauwahnsinn ist oder aus persönlichen Gründen für die S4: Bei dem jetzt vorliegenden Fragen- und Antwortkatalog seitens der DB wird einem als Leser nicht ganz klar, wer hier nun eigentlich versagt hat oder ob es von der DB grundsätzlich gewollt ist, die Bürger:innen und Politik nicht mitzunehmen:
Zunächst zur Bahn:
Die DB beantwortet alle Fragen bis auf wenige Ausnahmen, immer beginnend mit den drei alternativen Sätzen:
- „Eine Erwiderung ist entbehrlich, da sich die Einwendung nicht auf die 1. Planänderung im PFA 2 bezieht.“
- „Der Einwand ist unbegründet.„
- „Der Einwand wird zur Kenntnis genommen; er ist aus Sicht der Vorhabenträgerin aber nicht berechtigt.„
Im Anschluss folgt manchmal (aber nicht immer) eine kurze Erläuterung, dass alles berücksichtigt wurde oder wird, z.T. mit Verweis auf die entsprechenden Gesetze und Verordnungen.
Wer selbst keine Einwendung im PFA2 geschrieben hat, bekommt hier ein gutes Bild davon, wie sich die Bahn aus jeglicher Verantwortung herausformuliert.
Nun zur anderen Seite:
Die Fragen der Parteien klingen für den Laien gut und irgendwie auch verständlich.
Aber, wenn die DB fast 30 von 50 Fragen mit dem einleitenden Satz … „Eine Erwiderung ist entbehrlich, da sich die Einwendung nicht auf die 1. Planänderung im PFA 2 bezieht“ … beantwortet, muss auch die Frage erlaubt sein, ob den Politikern und Gremien eigentlich klar war, dass ihre Fragen nicht den PFA2 betreffen? Und was ist überhaupt die 1. Planänderung im PFA2? Handelt es sich um einen Formfehler?
Denn dies sei auch hinzugefügt: Die formulierten Fragen sind nicht aus der Hüfte geschossen und haben mit Sicherheit viel Arbeit bedeutet.
NACHTRAG: Wie wir nun erfahren haben, gibt es auf die Antwortlogik der DB eine fast einfache Antwort, die sich aus der folgenden Historie ableitet:
- Die ursprüngliche Auslegung zum PFA 2 erfolgte vom 8.11.2019 bis zum 9.12.2019. Hier konnten zu den vorliegenden Unterlagen Einwendungen eingebracht werden.
- Damals haben sich der Umweltausschuss und im Anschluss auch die Stadtverordnetenversammlung dagegen ausgesprochen, sich mit Einwendungen zum PFA 2 zu beteiligen. Dies geschah u. a. auch deshalb, da von der Verwaltung kommuniziert wurde, dass Ahrensburg mit dem PFA2-Gebiet nicht direkt etwas zu tun hat und deshalb die Einwendungen nicht rechtens wären. Das hat sich dann später als Halbwahrheit herausgestellt und traf nur für die Stadt selber zu, aber nicht für Bürger, Vereine und Parteien.
- Nach den Corona-Wirren erfolgte dann durch die DB die 1. Änderung zum PFA 2 und eine Auslegung vom 13.04.2023 bis zum 12.05.2023.
- In diesem Zeitraum konnten nur noch Einwendungen zu allen durch die DB geänderten Punkten (sprich auf die 1. Planänderung des PFA 2) eingebracht werden.
- Und nun kommt der Punkt den man als Außenstehender nicht richtig versteht: In dem o. g. Zeitraum in 2023 haben sich die Stadtverordneten und Parteien dann doch mit Einwendungen zu allen Unterlagen eingebracht, obwohl sie sich nur zu den geänderten Unterlagen hätten äußern dürfen. (Offensichtlich war das aber nicht bekannt und es gab die Info das Parteien doch Einwendungen einbringen dürfen.)
Insofern ist die Antwort der DB zu einzelnen Punkten mit folgender Aussage … „Eine Erwiderung ist entbehrlich, da sich die Einwendung nicht auf die 1. Planänderung im PFA 2 bezieht“ … folgerichtig. Wahrscheinlich zumindest aus rein rechtlicher Sicht.
Wer Interesse hat, macht sich selbst ein Bild. Das Fragen-Antwort-Spiel gibt es am Anfang dieses Artikels als Download.
Erörterungstermin (EöT) für den PFA2 findet ab dem 22.04.2024 statt:
Der o.g. Termin findet ab dem 22.04.2024 im Hotel Le Méridien (An der Alster 52) statt, möglicherweise über mehrere Tage. Alle Personen und Institutionen die eine Einwendung zum PFA2 geschrieben haben, müssten automatisch Post mit einer Einladung bekommen haben (der Erörterungstermin ist nicht öffentlich!).
Nachtrag: Wer das Protokoll des EöT erhalten möchte, da er nicht anwesend sein konnte, muss dieses bei der Plananhörungsbehörde (poststelle@bwvi.hamburg.de) schriftlich anfordern.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Erwiderungen der Deutsche Bahn auf die einzelne persönliche Einwendung (zum PFA2) per E-Mail anzufordern (s4@deutschebahn.com)
IG-Tunneltal veröffentlicht umfangreiche Einwendung gegen den PFA3 (vom 07.11.2023):
Die IG-Tunneltal hat auf Ihrer Homepage ihre eigene umfangreiche Einwendung gegen den PFA3 veröffentlicht. Interessierte können diese hier nachlesen:
>> Einwendung-PFA-3-VereinIGT
Einwendungen gegen den PFA3 einreichen:
Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungsfrist zur Abgabe von Einwendungen beginnt am 26.09.2023 und endet am 08.11.2023.
Achtung!
Der Versand der Einwendungen ist nur mit einer zertifizierten DE-Mail-Adresse (aufwendig zu beantragen) oder per FAX mit Sende- und Empfangsbestätigung rechtswirksam. Deshalb bietet sich eher die Abgabe der Einwendungen im Rathaus an:
Fachbereich IV – Stadtplanung/Bauen/Umwelt
Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg
Fax: 04102 / 77 167
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Fr von 8 bis 12 Uhr
Do von 14 bis 18 Uhr
oder
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr
Hopfenstraße 29, 24103 Kiel
DE-Mail : planfeststellung@wimi.landsh.de-mail.de
Fax : 0431 / 988-620-9999
Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren 3 (PFA3) zum Bau der S4 liegen aus:
Die Unterlagen zum PFA3 (in diesen Bereich fällt Ahrensburg) von der Landesgrenze Hansestadt Hamburg / Schleswig-Holstein bis einschließlich Ahrensburg-Gartenholz liegen in der Zeit vom
26. September bis 25. Oktober 2023 öffentlich aus.
Hier geht es zur amtlichen Bekanntmachung des PFA3
>> Bekanntmachung Auslegung PFA3
In Ahrensburg können die Ordner von Montag bis Freitag von 9 -17 Uhr
im Peter-Rantzau-Haus (1. Obergeschoss), Manfred-Samusch-Straße 9 eingesehen werden.
Nachtrag: Die Unterlagen sind auch auf der Seite der Landesregierung zum Download verfügbar.
(oben rechts unter Dokumente, die Datei ist im ZIP-Format 1,8 GB groß)
>> Planfeststellung.bob-sh.de
Einladung der Bürgervereine des Südens zu einer gemeinsamen Gesprächsrunde in Vorbereitung auf die Einwohnerversammlung:
Die Bürgervereine des Ahrensburger Südens möchten sich mit Ihnen in einer abendlichen Gesprächsrunde auf die kommende Einwohnerversammlung am 27. September 2023 vorbereiten.
Es geht um die S4 und andere wichtige Zukunftsfragen, die über die Einwohnerversammlung an die Stadtverordneten zur Entscheidung geleitet werden sollten.
Hier geht es zum Info-Flyer:
>> Einladung-Info-Flyer
Datum: 15.09.2023
Ort: Sporthaus SSC-Hagen, Hagener Allee 121, 22926 Ahrensburg
Beginn: 19:00 Uhr
Nachtrag: Im Nachgang wurden folgende Unterlagen durch Hr. Siemers bereitgestellt, der den Abend weitgehend moderierte:
>> Teil A: S4-Projekt
>> Teil B: FFH-Gebiet
>> Teil C: Die Brücke
Einwohnerversammlung am 27.09.2023
Die Stadt Ahrensburg sieht sich immer weiter steigender Kritik von Interessenverbänden und Bürger:innen im Zusammenhang mit dem S4-Projekt ausgesetzt und plant nun eine Einwohnerversammlung:
Datum: 27.09.2023
Ort: Alfred-Rust-Saal, Wulfsdorfer Weg 71, 22926 Ahrensburg (Schule SLG)
Beginn: 19:00 Uhr
Berechtigt zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung sind ausschließlich Ahrensburger Einwohner:innen. In der Einwohnerversammlung können Anregungen und Vorschläge gestellt werden. Sie gelten als angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 30 Prozent der anwesenden Einwohner:innen abgegeben werden. Mit diesen Anregungen muss sich die Stadtverordnetenversammlung befassen.
Einladung zur Infoveranstaltung und Diskussion mit der DB zum S4 Projekt:
Veranstalter: DB-Netz AG
Datum: 07.09.2023
Ort: Peter-Rantzau-Haus, Manfred-Samusch-Str. 9, 22926 Ahrensburg
Beginn: 17:30 Uhr
S4/Gütertrasse – Auswirkungen für den Hagen – Vortrag vom 24.05.2023
S4/Gütertrasse – Auswirkungen für den Hagen. Unter dieser Überschrift gab Jan Furken auf Einladung der Bürgergemeinschaft Am Hagen am 24.05.2023 einen sehr informativen Einblick über das S4-Projekt.
(An dieser Stelle noch einmal einen besonderen Dank dafür)
Folgende Informationen stellt uns Jan freundlicherweise zur Verfügung:
- Wer nicht anwesend sein konnte und den Vortrag noch einmal nachlesen möchte, findet diesen hier zum herunterladen:
>> Vortrag Jan Furken
- Ebenfalls hat Jan uns das Muster eines Einwendungsschreibens zukommen lassen. Dieses kann hier heruntergeladen werden und dann individuell bearbeitet werden:
>> Mustereinwendung (PFA2)
Info: Dies könnte später auch für eine Einwendung zum PFA3 für Ahrensburg genutzt werden. Achtung: die Adresse muss angepasst werden und wird später auf dieser Seite veröffentlicht.
- Hier gibt es ergänzende wichtige Hinweise, wie und was man schreiben könnte:
>> Hinweise und Inhalte
Nach Rücksprache gilt ein Fax mit Sende- und Empfangsbestätigung als schriftlich zugestellt. Leider muss hier aber jetzt schnell reagiert werden, da die Frist für Einwendungen zum PFA2 bereits am 12. Juni 2023 abläuft.
Zusätzlich hat Jan empfohlen, möglichst viele und inhaltlich verschiedene Einwendungen einzusenden.
Deshalb macht es auch weniger Sinn, sie gebündelt als Bürgergemeinschaft einzureichen.
Einladung zur Infoveranstaltung „S4/Gütertrasse – Auswirkungen für den Hagen“ der Bürgergemeinschaft Am Hagen:
Datum: 24.05.2023
Ort: Forum Grundschule Am Hagen, Dänenweg 13, 22926 Ahrensburg
Beginn: 18:30 Uhr
Fragenkatalog zum Ausbau der S4/Gütertrasse wird beantwortet:
Die Stadt Ahrensburg hat einen Fragen- und Antwortkatalog der DB veröffentlich, der von ihr aufgrund der vielen Fragen von Bürger:innen und Interessenverbänden bereits vor der Dialogveranstaltung an die Bahn weitergereicht wurde. Diesen gibt es hier zum Nachlesen:
>> DB Netz AG – Fragenkatalog & Resolution
Dialogveranstaltung – Podiumsdiskussion der Stadt Ahrensburg vom 27.10.2022:
Im Forum des Schulzentrums Am Heimgarten nahmen neben einer Vielzahl von interessierten Gästen auch zahlreiche Expert:innen teil. Dies waren u.a. die DB mit Vertretern des S4-Projektteams, Interessensgemeinschaften, der Bürgermeister und weitere Vertreter:innen der Verwaltungen.
Insgesamt entstand bei den teilnehmenden Bürgern eher eine ernüchternde Bilanz nach der Veranstaltung. Die Veranstaltung wurde als Livestream übertragen und ist auf YouTube verfügbar:
Einladung zur Dialogveranstaltung der Stadt Ahrensburg zum Thema S4:
Auf Initiative der „IG Tunneltal“ und der „BI Ahrensburg gegen Gütertrasse“ ist der Grundstein für eine mögliche Informationsveranstaltung mit den Bürger:innen gelegt worden. Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde die Stadtverwaltung beauftragt, eine entsprechende Veranstaltung zu organisieren.
Datum: 27.10.2022
Ort: Schulzentrum am Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4-10, 22926 Ahrensburg
Beginn: 18:00 Uhr

