FNP: Antrag für Neuaufnahme von Potentialflächen zur Bebauung im Süden

Um es vorweg zu nehmen: Es ist nur ein Antrag. ABER:

Es ist wie ein Deja-vu!
In der letzten gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses (BPA) und des Umweltausschusses (UA) am 13.11.2024 hat die SPD einen Antrag zur erneuten Aufnahme von Wohnbaupotenzialflächen in den 3. Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) eingebracht.

Anmerkung: Im FNP werden Potentialflächen ausgewiesen. Auf diesem muss nicht zwanghaft gebaut werden. Erst nach Aufstellung eines Bebauungsplanes darf auf diesen Flächen tatsächlich gebaut werden. Dieser Prozess würde weitere politische Abwägungen mit sich bringen.

Für den Süden geht es um die Ausweisung von Potenzialflächen im Dreieck „Spechtweg/Brauner Hirsch/Sportplatz“ mit 170 Wohneinheiten (WE), den östl. Ginsterweg 100 WE, den östl. Vogelsang 20 WE und den östl. Starweg mit 30 WE. Dabei waren diese Flächen gerade aus dem 2. Entwurf herausgenommen worden.

Rechnerisch geht man im Schnitt von 3 Personen pro WE aus. Nimmt man nur den Süden, würde das knapp 1300 neue Bürger (nur in den Neubaugebieten) bedeuten. Und es geht zum Großteil um Landschaftsschutzgebiete. Und wer glaubt denn wirklich, dass es bei den angedachten WE bleiben wird, wenn diese Potenzialflächen erst einmal im FNP ausgewiesen sind?

Wie sich dann, neben dem zunehmenden PKW- und LKW-Verkehr durch die Brücke am „Braunen Hirsch“, der ohnehin gewollten Nachverdichtung auf bestehenden Grundstücken sowie den Neubaugebieten, die Straßenbelastung und der Lärm entwickeln bzw. wie die Infrastruktur (Kitas/Schulen) mithalten soll, darüber wird nicht nachgedacht. Eine Überlastung ist höchstwahrscheinlich vorprogrammiert. Und es würden alle leiden, nicht nur wie behauptet die Anwohner in der Nähe der angedachten Potentialflächen.

In der Historie zur Aufstellung eines neuen FNP (der alte ist aus 1974) gibt es bisher 3 Entwürfe, wobei der letzte noch nicht öffentlich ausgelegt ist. Im 1. Entwurf waren massive Bebauungen für den Süden vorgesehen. Damals wehrten sich Bürgervereine und andere Träger öffentlicher Belange gegen die Versiegelung von Landschaftsschutzgebieten. Mit Erfolg! Endlose Gutachten und Stellungnahmen führten am Ende dazu, dass viele dieser Flächen im 2. Entwurf des FNP gestrichen wurden. Damals durch eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung von CDU und Grünen.

Im diesem Oktober bzw. November stellte die Verwaltung den 3. Entwurf in den Ausschüssen vor, und auch hier gab es diese Flächen nicht. Nun kommt der Antrag der SPD dazwischen, unverständlich, immer wieder bei Null zu beginnen. Zurück zum 1. Entwurf des FNP? Argumentiert wird mit immer weiter wachsenden Gewerbegebieten (die ja benötigt werden, um die leere Stadtkasse zu füllen) und dadurch wachsenden Anzahl an Einpendlern, die gerne in Ahrensburg zu bezahlbaren Konditionen leben möchten. Doch diese Denke bedeutet: Der Rest muss auch immer weiter wachsen und wachsen.
Was war zuerst da, das Huhn oder das Ei?

Der 3. Entwurf soll nun der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden und muss vorher am 04.12.2024 durch eine erneute gemeinsame Sitzung des BPA und UA. Hoffentlich wendet sich das Blatt auch diesmal zum Guten, ohne Neubaugebiete im Süden. Es liegt mal wieder in der Hand der Parteien und deren Mehrheitsverhältnissen.

Aus den Wahlprogrammen 2023 gibt es folgende Erkenntnisse:

  • SPD -> möchte Neubaugebiete gleichmäßig verteilt in Ahrensburg und dazu auch Landschaftsschutzgebiete opfern.
  • Grüne & CDU -> sind für Innenraumverdichtung statt Neubaugebiete und für den Erhalt der Landschaftsschutzgebiete.
  • FDP -> sieht Neubaugebiete primär auch nicht, aber nur aufgrund der fehlenden Infrastruktur.
  • WAB -> möchte einen moderaten Nettozuzug, ohne unnötig  weitere Flächen zu versiegeln. Der Fokus liegt auf der Innenverdichtung.

>> Hier geht’s zur Entwicklung rund um die FNP-Aufstellung
(Menüpunkt „Kommunale Themen – Flächennutzungsplan“ auf dieser Homepage)

Zu Erinnerung:
So wollte man es damals in den FNP 1. Entwurf übernehmen
(Bilde zum vergrößern klicken)

06.12.2024 – Nachtrag: SPD-Antrag findet keine Mehrheit ! >> Hier lesen