Was ist das eigentlich – Einleitung
Die Lärmaktionsplanung, kurz auch LAP genannt, ist ein Instrument zur Entwicklung und Fortschreibung eines Maßnahmenkonzeptes, um für betroffene Bürger:innen negative Auswirkungen durch Lärm zu reduzieren.
Sie basiert auf einer Richtlinie aus 2002 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
- Ziel ist die Vermeidung gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Lärm.
- LAPs sind nicht bindend, sondern ein informelles Instrument mit verwaltungsinterner Bindungswirkung durch Selbstverpflichtung und dementsprechend abwägungsrelevant.
- Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte, sondern nur Richtwerte.
Aufgrund eines LAPs könnte die Stadt z.B.:
- Maßnahmen an kommunalen Straßen planen und umsetzen.
- Eine lärmschutzgerechte Bauleitplanung verfolgen.
- Forderungen an die zuständigen Baulastträger herantragen, die diese im Rahmen ihres Ermessens berücksichtigen können.
Zusammenfassend: ziemlich viel Konjunktiv!
LAPs sind alle fünf Jahre zu überprüfen.
Anregungen aus der Öffentlichkeit werden erfasst, geprüft und bilden die Grundlage für die Fortschreibung des Maßnahmenkonzeptes.
Was ist bisher geschehen?
Die Stadt Ahrensburg befindet sich mittlerweile in der 4. Stufe (Version je 5 Jahre) der LAP.
Bis einschließlich 10.09.2023 bestand die Möglichkeit, sich aktiv durch Ausfüllen des Fragebogens an der aktuellen Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Dieser lag im Spätsommer 2023 an verschiedenen Orten (Rathaus, Stadtbücherei, Peter-Rantzau-Haus) aus oder konnte auch auf unserer oder der städtischen Internetseite abgerufen werden:
>> Fragebogen LAP
Am 30.04.3024 wurden die ersten Ergebnisse der Auswertung der Fragebögen präsentiert. Die Präsentation kann hier heruntergeladen werden:
>> Lärmaktionsplan Ahrensburg
Wie sich aus den Unterlagen entnehmen lässt, sind insgesamt 211 Fragebögen entgegengenommen worden. Das scheint auf den ersten Blick bei einer Stadt mit 35.000 Einwohnern wenig, ist offensichtlich aber im Vergleich zur Einwohnerzahl in anderen Städten sehr viel. Man könnte die Aussage umdrehen und sagen: Hier ist es wohl besonders laut.
Zusammenfassend stehen bei den Ahrensburger Bürger:innen, die folgenden Punkte im Vordergrund:
- Tempo 30 Zonen
- Geschwindigkeitskontrollen und -anzeigen
- Beschränkungen für den LKW-Verkehr
Hier Auszüge aus der Präsentation: Zum Vergrößern auf das Bild klicken!
Und was bleibt für den Hagen?
Die Siedlung am Hagen ist im Quartier 10 gebündelt. Für dieses Quartier wurden insgesamt 19 Fragebögen abgegeben.
Auch für die anderen Quartiere im Süden wurden viele Fragenbögen abgegeben:
– Quartier Waldgut Hagen (18)
– Quartier Ahrensfelde (26)
Die vorläufigen vorgeschlagenen Maßnahmen, die die Stadt umsetzen kann, aber nicht muss, sind für den Hagen eher ernüchternd. Man mag es kaum glauben, aber Themen wie die Südtangente werden tatsächlich aufgeführt und gleich wieder verworfen, obwohl dieses Thema leider seit langem vom Tisch ist. Diese Art der Aufblähung der Unterlagen könnte man sich auch schenken. Ansonsten wird Folgendes genannt:
Prüfung Anliegerstraße / LKW-Durchfahrtsverbot –> mittelfristig
Problem: Vorbehaltsnetz; Verdrängung Verkehr in ruhigere Gebiet; fehlende Umfahrung für LKW/Busse
Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 –> mittelfristig
Kosten: 7.000,- für Schilder
Was am Ende vorgeschlagen wird, muss in der finalen LAP später nachgelesen werden.
Was dann in die Realität umgesetzt wird … ?
Stand 03/2024 – Voraussichtlicher weiterer Zeitplan
03.2024 = Vierwöchige Offenlage, Beteiligung TÖB (Träger öffentlicher Belange)
05.2024 = Beschluss der LAP-Kurzfassung im UA und BPA
06.2024 = Beschluss der LAP-Kurzfassung in der Stadtverordnetenversammlung
(Versand an das Land mit Frist 18.07.2024)
Stand 06/2024 – Öffentliche Auslegung Entwurf LAP (4.Stufe)
Anfang Juni wurde der derzeitige Stand der LAP öffentlich ausgelegt. Zusammenfassend ergeben sich leider keine neuen Erkenntnisse für den Süden von Ahrensburg. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind wie erwartet nicht weiter ausgereift. Viele Maßnahmen beziehen sich auf den Innenstadtbereich von Ahrensburg, den westlichen Orteingang und Teile des Gewerbegebietes. Am aktuell vorliegenden Entwurf lässt sich (und das nicht nur für den Süden von Ahrensburg) Folgendes kritisieren:
- Auf den Hintergrund, dass sich durch die geplante Brücke über die S4/Gütertrasse die Lärmsituation möglicherweise verschärfen wird, finden sich keine Hinweise. Wahrscheinlich aber auch deshalb, da sich die LAP nur mit bereits bestehende Lärmsituationen beschäftigt.
- Insgesamt verwendet die LAP keine Basiszahlen aktueller Verkehrszählungen. Diese dürften aufgrund der in der Einleitung genannten Richtlinie aber maximal 3 Jahre alt sein.
- Die Maßnahmen für den Süden werden alle als mittel- bis langfristig (5-10 Jahre) beschrieben. Das heißt übersetzt, bis zur nächsten LAP in 5 Jahren wird nichts passieren.
Die Hauptberichte können hier heruntergeladen werden:
>> Lärmaktionsplanung 4
>> Lärmaktionsplanung 4 Auswertung (Anlage4)
Weitere Anlagen der LAP4 können auf der Seite der Stadt Ahrensburg heruntergeladen werden:
>> zur Stadt Ahrensburg LAP
Stand 08/2024 – Stellungnahme von Vereinen, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Die Stadt Ahrensburg hat zur Beschlussvorlage zur LAP (für die Abstimmung in den Gremien), Ihre Antworten zu den zahlreichen kritischen Stellungnahmen der Vereine, der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, veröffentlicht. Zusammenfassend: Die Verwaltung der Stadt ist der Meinung die ausgearbeitete 4. LAP genügt in allen Formen den Ansprüchen.
>> Stellungnahmen und Antworten