Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zum Bau der S4 liegen aus.
Die Unterlagen zum Planfeststellungsabschnitt 3 von der Landesgrenze Hansestadt Hamburg/Schleswig Holstein bis einschließlich Ahrensburg-Gartenholz liegen jetzt in der Zeit vom 26. September 2023 bis einschließlich 25. Oktober 2023 öffentlich aus.
Hier geht es zur amtlichen Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahrens. (Klick)
In Ahrensburg können diese von Montag bis Freitag: 9.00–17.00 Uhr im
Peter-Rantzau-Haus, 1. Obergeschoss,
Manfred-Samusch-Straße 9,
22926 Ahrensburg eingesehen werden.
Gemäß § 73 Absatz 4 VwVfG kann jede/jeder, deren/dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 8. November 2023 (Mittwoch), schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Entweder bei dem
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Plan-feststellung Verkehr
Hopfenstraße 29, 24103 Kiel,
DE-Mail : planfeststellung@wimi.landsh.de-mail.de
Fax : 0431 988-620-9999
oder im Rathaus der Stadt Ahrensburg
Stadt Ahrensburg
Fachbereich IV – Stadtplanung/Bauen/Umwelt
Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg
Fax: 04102 77 167
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr von 8 bis 12 Uhr
Do von 14 bis 18 Uhr
Achtung!
Der Versand der Einwendungen ist nur mit einer zertifizierten DE-Mail-Adresse (aufwendig zu beantragen) oder per FAX mit Sende- und Empfangs rechtswirksam. Deshalb bietet sich wohl eher die Abgabe der Einwendungen im Rathaus an.
S4/Gütertrasse – Auswirkungen für den Hagen
S4/Gütertrasse – Auswirkungen für den Hagen. Unter dieser Überschrift gab Jan Furken auf Einladung der Bürgergemeinschaft Am Hagen am 24.05.2023 einen sehr informativen Einblick über das S4-Projekt. (An dieser Stelle noch einmal einen besonderen Dank dafür.)
Wer nicht anwesend sein konnte oder den Vortrag noch einmal nachlesen möchte, findet diesen jetzt hier. (Klick!)
Ebenfalls hat Jan uns das Muster eines Einwendungsschreibens zu kommen lassen. Dieser kann an dieser Stelle heruntergeladen werden um dann individuell bearbeitet werden. (Klick!)
Und hier geht es zu den Mustereinwendungen. (Klick!)
Nach Rücksprache gilt ein Fax mit Sende- und Empfangsbestätigung als schriftlich zugestellt. Leider muss hier aber jetzt schnell reagiert werden, da die Frist für Einwendungen zum PFA 2 bereits am 12.Juni 2023 abläuft.
Insofern empfiehlt sich schon auch aus diesen zeitlichen Gründen der Versand per Telefax oder eFax.
Zusätzlich hat Jan hat empfohlen, möglichst viele und inhaltlich verschiedene Einwendungen einzusenden. Deshalb macht es auch weniger Sinn, sie gebündelt als Bürgergemeinschaft einzureichen.